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GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN 2012
REGLEMENT
 
Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat. Er bestätigt dies durch seine Unterschrift unter dem Reglement bzw. durch anklicken des entsprechenden Kästchens bei der Online-Anmeldung.

1. Veranstaltungscharakter/TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Der GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN ist ein extremer Team-Etappenlauf über die Alpen, d.h. von den Nord-, über die Zentral- zu den Südalpen. Die verschiedenen Streckenabschnitte der einzelnen Tagesetappen beinhalten teilweise hochalpine Passagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine alpine Erfahrung verfügen.
  • Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und darauf vorbereitet in den Wettkampf gehen
  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter dieses Reglement seine volle Sporttauglichkeit für die Teilnehme an diesem Ausdauerwettkampf mit physisch extremen Belastungen. Zusätzlich versichert jeder Teilnehmer, dass diese Sporttauglichkeit vor dem Wettkampf von einem Sportarzt bestätigt wurde
  • Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf alpinen Wegen und Steigen, auch im exponierten oder absturzgefährdeten Gelände verfügen. Diese Trittsicherheit darf in exponiertem oder absturzgefährdetem Gelände durch eventuell aufkommende Höhenangst nicht beeinträchtigt werden.
  • Jeder Teilnehmer muss über Erfahrung in der Begehung schwieriger, alpiner Passagen wie z.B. kurzer seilversicherter Abschnitte verfügen.
  • Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im alpinen Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten oder anhand der im Trailbook enthaltenen Kartenausschnitte und Streckeninformationen.
  • Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im alpinen Gelände informiert sein.
  • Jeder Teilnehmer muss sowohl physisch als auch psychisch in der Lage sein, insgesamt acht extrem lange Laufetappen im Hochgebirge in Höhenlagen bis zu 3.000 m ü. NN hintereinander zu bewältigen. Die einzelnen Etappenlängen können sich dabei über bis zu 55 Kilometer und 3.000 Höhenmeter erstrecken.
  • Jeder Teilnehmer muss konditionell in der Lage sein, während der einzelnen Laufetappen durchschnittlich 500 Höhenmeter pro Stunde vertikal sowie 7 Kilometer pro Stunde horizontal zu bewältigen, auch wenn das Laufgelände hochalpin ist, alpintechnisch anspruchsvolle Passagen (z.B. seilversicherte oder exponierte Abschnitte) beinhaltet oder schwierige Bedingungen (z.B. Nässe, Schneebedeckung oder Vereisung) herrschen.
  • Die Teilnehmer benötigen keine Qualifikationsläufe, um am GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN teilzunehmen.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sind.

Diese erforderlichen Voraussetzungen können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Unterschrift unter dem Reglement und unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.

2. TEAMWERTUNG
Aus Sicherheitsgründen starten die Teilnehmer des GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN in Zweierteams. Beide Teilnehmer eines Teams müssen am Start, an allen Kontrollstellen und im Ziel gemeinsam erscheinen, sonst werden sie nicht gewertet. Sollte ein Partner zwei Minuten früher vor dem anderen an einer Kontrollstelle oder im Ziel ankommen, wird eine Zeitstrafe von 60 Minuten verhängt, im Wiederholungsfall die Disqualifikation. In den genannten Etappenorten gibt es jeweils am Ankunftstag einen Zieleinlauf mit Zeitnahme und am folgenden Morgen einen gemeinsamen Start. Im Rahmen einer „Evening-Party“ werden die Tagessieger und Gesamtführenden geehrt. Zusätzlich erhalten die Gesamtführenden ihre Leadertrikots. Im Ziel im letzten Etappenort werden alle Zeiten zusammengezählt und daraus die Gesamtsieger der einzelnen Kategorien ermittelt.

3. Wertungskategorien
Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben:

  • MEN
  • WOMEN
  • MASTER MEN (beide Teilnehmer zusammen über 80 Jahre, Stichtag ist der 01.09.2012)
  • SENIOR MASTER MEN (beide Teilnehmer zusammen über 100 Jahre, Stichtag ist der 01.09.2012)
  • MIXED

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Wertungskategorie erst dann aufzunehmen, wenn in der Kategorie mindestens 20 Teams starten.

4. Bekleidung/Ausrüstung
Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben:

Pro Teilnehmer muss mitgeführt werden:

  • Regenbekleidung bzw. Überbekleidung als Regenschutz (mind. wasserdichte Regenjacke)
  • Warme Kleidung (Oberteil und lange Hose bzw. Beinlinge) als isolierende Zwischenschicht unter der Überbekleidung (für schlechte Witterung, die im Hochgebirge überraschend einsetzen kann)
  • Handschuhe und Mütze
  • Wasserbehälter mit mindestens 1 Liter

Pro Team muss mitgeführt werden:

  • Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set, Rettungsdecke, Pfeife)
  • Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der gesamten Strecke
  • Rucksack
  • Mobiltelefon mit eingespeicherter Rescue-Nummer zum Abgeben von Notrufen (es muss sichergestellt sein, dass das Handy auch im Ausland Anrufe tätigen kann)
  • Personalausweis und Teilnehmerausweis
  • Empfohlen wird außerdem u.a.: GPS-Gerät, Teleskopstöcke, Sonnencreme, Fettcreme gegen Wundscheuern, zusätzliche persönliche Verpflegung

Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Kontrollstellen überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/Bekleidung wird mit Disqualifikation geahndet.
Eine Ausnahme von dieser Regelung kann der verantwortliche Rennleiter und Streckenchef im täglichen Briefing für eine Etappe ankündigen.
Ferner sind für die Teilnehmer, die im Transalpine-Camp nächtigen, ein Schlafsack und eine Isomatte zwingend notwendig.

5. Startnummer, Teilnehmerausweis, LEADERTRIKOTS UND FINISHER-SHIRT
Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer (die beiden Teilnehmer eines Teams haben die gleichen Startnummern) während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper tragen. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel von beiden Team-Mitgliedern mittels Scanner eingelesen. Jeder Teilnehmer muss zusätzlich seinen Teilnehmerausweis während des Wettkampfs bei sich haben. Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen ihre Leadertrikots tragen.
Die Startnummer darf niemals abgenommen werden, es sei denn, der Teilnehmer wird wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert.
Bei Ausscheiden aus dem Rennen wird der Transponder-Chip von der Startnummer entfernt.

6. Zeitnahme
Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers auf allen Etappen. Sollte der Chip bei einer Etappe verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung an den Kontrollstellen und am Race-Office. Dort wird dann ein neuer Transponder-Chip ausgegeben.
Der Chip wird mit einem Pfand von EUR 50,- belegt. Bei Verlust des Chips durch den Teilnehmer wird der Betrag einbehalten. Das Pfand wird am Ende des Wettkampfs geben Rückgabe des Chips wieder ausgehändigt.

7. Briefings/Start
Am Startort erfolgt das ausführliche Briefing zum gesamten Rennen sowie das Streckenbriefing für die 1. Etappe am Vorabend des Rennens im Rahmen der Pasta-Party durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef. An jedem nachfolgenden Etappenort erfolgt für die Teilnehmer im Rahmen der Pasta-Party ein detailliertes Streckenbriefing für die folgende Etappe. Die Teilnahme an den Briefings ist für mindestens einen Teampartner verpflichtend. Sollte ein Team nicht anwesend sein, muss es sich über den Inhalt des Briefings bei einem anderen Team informieren. In den Briefings werden die Teilnehmer durch den zuständigen Rennleiter und Streckenchef auf die Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht.
Die Startaufstellung beginnt jeweils 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit.
Am Startort erfolgt die Startaufstellung einmalig nach Startnummern, ab dem zweiten Etappenort stellen sich die Teams nach ihrer Platzierung in der Gesamtwertung in verschiedenen Startsektoren auf.

8. Neutralisierter Start
Ein neutralisierter Start wird durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges (Motorrad oder Auto) nicht erlaubt.

9. markierung der strecke
Die Route des GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Schildern, Kreidespray, Trassierbändern, Fähnchen usw. markiert. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im alpinen Gelände überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, bei starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer das Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der jeweiligen Strecke mitführen muss.

10. KontrollSTELLEN/Verpflegungsstellen
Auf jeder Etappe befinden sich zwischen ein und vier, den Teilnehmern vorher nicht bekannte Kontrollstellen, an denen beide Teilnehmer eines Teams gemeinsam einchecken müssen. Teams, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später trotzdem im Ziel einlaufen (z.B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), erhalten pro nicht eingecheckte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von mind. 60 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen auch höhere Zeitstrafen zu verhängen. An den Kontrollstellen werden die Teilnehmer in der Reihenfolge Ihres Eintreffens (beide gemeinsam) eingescannt. Sollte ein Teilnehmer innerhalb der erlaubten Frist von zwei Minuten vor seinem Partner eintreffen, muss er warten, bis sein Partner eintrifft. Sollte ein Teilnehmer mehr als zwei Minuten vor seinem Partner an der Kontrollstelle eintreffen, erhält das Team eine Zeitstrafe von 60 Minuten.
An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer u.a. Sportgetränke, Energieriegel, –Gels und Obst. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann der Karte oder dem Trailbook entnommen werden. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zusätzlich immer ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich führt. An einigen Verpflegungsstellen gibt es in Abhängigkeit von der Witterung auch warme Speisen.

11. ZEITLIMITS
Es gibt strikte Zeitlimits (z.B. 15.00 Uhr an Kontrollstelle 3), zu denen die Teilnehmer die jeweiligen Kontrollstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im Trailbook mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten (z.B. ab 15.01 Uhr an Kontrollstelle 3), werden die betreffenden Teilnehmer vom Rennleiter und Streckenchef, von den Kontrollstellenmitarbeitern oder den Schlussläufern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen und damit aus der Tageswertung genommen. Sie können am nächsten Tag wieder an den Start gehen, gelten aber nicht mehr als Finisher.

12. Ziel
An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer als Team gemeinsam einlaufen und mit ihrer Startnummer einchecken. Hier erfolgt die offizielle Wertung der Etappe.
Auch im Ziel gibt es jeweils ein striktes Zeitlimit (z.B. 17.00 Uhr), zu dem die Teilnehmer das Ziel spätestens erreichen müssen. Diese Zeitlimits im Ziel werden im Trailbook mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht eingehalten (z.B. ab 17.01 Uhr), werden die betreffenden Teilnehmer aus der Tageswertung genommen.
Teams, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer auf der Strecke aus dem Rennen genommen wurden oder das Zeitlimit im Ziel nicht erreichen, fallen aus der offiziellen Wertung. Sie können am nächsten Tag wieder starten, werden jedoch nicht mehr als Finisher gewertet.
Sollte nur einer der Teilnehmer eines Teams wegen Erschöpfung, Verletzung oder anderer Gründe ausscheiden, wird sich der Veranstalter bemühen, den Partner in ein neu zu schaffendes Team zu integrieren. Diese neuen Teams laufen dann außerhalb der offiziellen Wertung, erhalten jedoch ihre Zeiten und verbleiben in der Finisher-Wertung, sofern jeder der Teilnehmer alle Etappen gemäß dem Reglement laufend bewältigt hat.

13. Ausscheiden aus dem Rennen
Teams oder einzelne Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter unter der Rufnummer +49/151/55010146 abmelden. Für Teams oder Teilnehmer, die sich nicht unter der angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergrettungskräften und Hubschrauber) auf Kosten des/der Teilnehmer/s einleiten. Wer den GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN frühzeitig beendet, muss sich außerdem im Race Office des jeweiligen Etappenortes abmelden, den Transponder-Chip abgeben (gegen Quittung) und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren. Für den Rücktransport ist dann jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, die lokalen Tourismusbüros sind dabei gerne behilflich.

14. Zeitstrafen und Disqualifikation
Die Jury behält sich vor, Teilnehmer und Teams zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z.B. wegen:

  • Nichterfüllen der unter Pkt. 1. dieses Reglements beschriebenen speziellen Voraussetzungen seitens jedes Teilnehmers
  • Nichteinhalten der GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN Regeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, Rettungschefs, des Verantwortlichen der Kontrollstelle sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
  • Nichtbeachten der grundsätzlichen Regel dieses Teamwettkampfes, dass jedes Team während des Rennens immer gemeinsam laufen muss, d.h. ein räumlicher Abstand von 100 Metern bzw. ein zeitlicher Abstand von zwei Minuten nicht überschritten werden darf
  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
  • Unvollständiger Pflichtausrüstung am Start (vollständige Aufzählung siehe Bekleidung/Ausrüstung)
  • Verweigerung der Ausrüstungskontrolle
  • Umweltverschmutzung
  • Grober Unsportlichkeit
  • Nicht Passierens einer Kontrollstelle
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
  • Doping
  • Eigenmächtige Streckenabkürzungen
  • Eigenmächtiges Aufstellen im falschen Startblock
  • Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen der Startnummer

Diese Aufstellung ist nicht abschließend!
Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.

15. Medizinische Notfallversorgung (Rescue-Team)
Start-/Zielbereich
Im Zielbereich baut das rescue-team seine mobile medizinische Notfallversorgung auf. Die Versorgung im Zielbereich wird bis Eintreffen des letzten Läufers durch die Einsatzkräfte sichergestellt. Dienstbeginn im Startbereich ist jeweils ca. 1 Stunde vor Rennbeginn.

Während des GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN
Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die einerseits von örtlichen Bergrettungskräften als auch von unserem eigenen rescue-team gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen schnellstmöglich ärztliche Hilfe.

Notrufnummer für alle Teilnehmer
Die Notrufnummer steht auf allen Teilnehmerausweisen und auf den Streckenplänen, welche die Teilnehmer vom Veranstalter erhalten. Zusätzlich steht die Hotline-Telefonnummer des Veranstalters auf den Ausweisen.

Die Notfallnummer lautet: +49 178 7819222

Was tun im Notfall?

    • Ruhe bewahren
    • Notfallnummer wählen: +49 178 7819222 (im Handy abspeichern)!
    • Genauen Standort und die Startnummer durchgeben
    • Sollte man den Notruf selbst nicht abgeben können, dann bitte einen anderen Läufer benachrichtigen, so dass dieser den nächsten Posten verständigen kann
    • Nach Klärung des Sachverhaltes durch den Einsatzleiter des rescue-teams, wird die sofortige Hilfeleistung eingeleitet
    • Bei Bagatellverletzungen gelten Sonderregelungen

Einsatzablauf
Geleitet werden alle Einsätze durch den Einsatzleiter des rescue-teams. Dieser entscheidet über das Einsetzen der einzelnen Rettungsteams. Im Notfall informiert der Einsatzleiter auch sofort die zuständige Rettungsleitstelle. Die Rettungsleitstelle entsendet dann im Bedarfsfall weitere Einsatzkräfte des öffentlichen Rettungsdienstes. Bei unklaren Meldungen oder auch Bagatellverletzungen oder Erkrankungen des/r Teilnehmer behält sich der Einsatzleiter einen alleinigen Einsatz, ohne Information der Rettungsleitstelle jederzeit vor. Geht der Notruf direkt bei einem der Rettungsteams ein, informiert das jeweilige Team den Einsatzleiter.

Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, anderen in Not geratenen Läufern Erste Hilfe zu leisten und das rescue-team zu verständigen!

16. Doping
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Im Besonderen verboten sind intravenöse Infusionen ohne medizinische Ausnahmegenehmigung (eine Ausnahme stellt z.B. die Verabreichung einer Infusion bei bestehendem therapie-resistenten Erbrechen dar).
Bei einer belastungsinduzierten Dehydration ist die Gabe von Infusionen durch den Rennarzt oder eigenes medizinisches Personal verboten. Über gerechtfertigte medizinische Anwendungen entscheidet der Rennarzt nach dem Regelwerk der NADA.

17. Hilfe von auSSen
Jedes teilnehmende Team darf keinerlei Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, Teilnehmer anderer Teams) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe durch das GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN rescue-team.
Nimmt ein Teilnehmer oder Team Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.

18. Umwelt- UND Naturschutz
Da der GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN durch die schönsten Bergregionen sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete der Alpen führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.

19. Die GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN REGELN

  • Der GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststrassen, Wanderwegen und alpinen Steigen statt.
  • Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
  • Der GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN führt großteils auf Forststraßen, Wander- wegen und Steigen durch das alpine Hochgebirge. Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren, Kurven, Serpentinen...) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer, bzw. jedes Team läuft auf eigene Gefahr.
  • Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter kann mit Hinweistafeln auf diese Wegabschnitte aufmerksam machen und zusätzliche Sicherungen (z.B. Fixseile als Handlauf) anbringen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Veranstalters zu diesen Maßnahmen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte, bzw. Etappenverläufe zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen oder nötigenfalls Etappen ganz zu streichen.
  • Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, die Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen für das unterstützte Team geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teams, die durch das Begleitfahrzeug unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
  • Begleitern/Betreuern einzelner Teams ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und/oder die umliegende Natur zu verschmutzen oder gar zu beschädigen. Dazu zählt insbesondere das Besprühen oder Bemalen der Strecke mit Appellen an die startenden Teams und/oder Teilnehmer, auch wenn dies mit biologisch abbaubaren Kreidespray erfolgt. Falls Begleiter/Betreuer dagegen verstoßen, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teams, die durch diese Maßnahmen unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
  • Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen.
  • Generell gilt bei der Benutzung von Stöcken folgende Regelung: Wer mit Stöcken startet, muss diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt darf kein Teilnehmer, der ohne Stöcke gestartet ist, sich diese unterwegs reichen lassen.
  • Mechanische Verbindungen zwischen den Teampartnern wie z.B. Reepschnüre oder Seile zum Ziehen eines Teampartners sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Es gilt unter allen Teilnehmern bzw. Teams das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.

20. Protest und Jury
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teams oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird noch am selben Abend den Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen vor dem Start eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen die durch Strafen geahndet werden können, dar.

21. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER
Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB.“

22. Haftungsausschluss
Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der PLAN B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die in Punkt 1 genannten speziellen Vorerfahrungen und –kenntnisse zu verfügen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.

Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.

Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung einverstanden. Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.

Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau sowie seine technischen Fertigkeiten den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes über insgesamt acht Etappen entspricht.

23. VerjÄhrung/Gerichtsstand
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungs-Ende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PLAN B event company GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor!